Die Rohstoffe, Produktionsprozesse und die Verwendung von Tinten können Umweltverschmutzung verursachen und Risiken für die menschliche Gesundheit darstellen. Schwermetalle (wie Blei, Quecksilber, Cadmium, Nickel und sechswertiges Chrom) und ihre Verbindungen sowie giftige organische Lösungsmittel (wie Methanol, Formaldehyd und Phenol), die in Tintenrohstoffen enthalten sind, tragen zur Umweltverschmutzung bei.
Um das *Umweltschutzgesetz der Volksrepublik China* umzusetzen und die Auswirkungen von Tintenstrahldruckfarben auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt während der Produktion, Verwendung und Entsorgung zu minimieren, wurde der Standard „Technische Anforderungen für Produkte zur Umweltkennzeichnung – Tintenstrahldruckfarben“ eingeführt. Diese Norm verbietet den absichtlichen Zusatz von Elementen wie Blei (Pb), Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd), Nickel (Ni) und sechswertigem Chrom (Cr6+) oder deren Verbindungen zu wasserbasierten Tinten und legt Grenzwerte für schädliche Substanzen wie flüchtige organische Verbindungen (VOCs), Ammoniak und seine Verbindungen, Methanol, Formaldehyd und Phenol fest. Für lösungsmittelbasierte Tinten gelten Grenzwerte für den Gehalt an Lösungsmitteln der Benzolreihe, an halogenierten Kohlenwasserstofflösungsmitteln, Methanol und Schwermetallen. die technischen Spezifikationen Referenzstandards wie HJ/T 371-2007.
Tintenprodukte müssen den Qualitäts-, Sicherheits- und Hygienestandards entsprechen und die Schadstoffemissionen des Unternehmens müssen den nationalen und lokalen Vorschriften entsprechen. Kunststoffverpackungsbehälter für Tinte dürfen keine Stoffe wie polybromierte Biphenyle (PBBs), polybromierte Diphenylether (PBDEs) oder chlorierte Paraffine enthalten.
Unternehmen müssen den Benutzern konforme Materialsicherheitsdatenblätter (MSDS) zur Verfügung stellen, die Empfehlungen für die Entsorgung von verschütteten Flüssigkeiten und Resttinte enthalten sollten. Gebrauchte Tintenverpackungsbehälter sollten recycelbar sein.
